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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
 

Sonja Vogt TraumRaum München 
 

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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR LIEFERUNGEN UND DIENSTLEISTUNGEN

 

1. GELTUNGSBEREICH

 

1.1 Alle unsere Lieferungen, Kostenrechnungen und Leistungen (im folgenden „Lieferungen”) erfolgen ausschließlich zu unseren nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Lieferungen und Leistungen.

 

1.2 Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen von Sonja Vogt TraumRaum. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Kunden bedürfen zu deren wirksamer Vereinbarung einer schriftlichen Bestätigung durch Sonja Vogt.

 

2. VERTRAGSSCHLUSS

 

2.1 Unsere Angebote (Angebote von Sonja Vogt TraumRaum) sind unverbindlich und enthalten nur eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes durch den Kunden. Ein Vertrag mit dem Kunden kommt erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung zustande. Für die Auftragsbestätigung behalten wir uns eine Frist von 14 Tagen vor.

 

2.2 Ergeben sich Änderungen durch etwaige Irrtümer, die uns beim Angebot, in der Auftragsbestätigung oder bei der Rechnungserteilung unterlaufen, insbesondere auch Irrtümer bei der Preisangabe, in der Kalkulation oder durch falsche Addition, berechtigen diese Sonja Vogt TraumRaum nach Wahl zur Anfechtung oder zum Rücktritt vom Vertrag.

 

2.2 Alle Vereinbarungen zwischen uns (Sonja Vogt TraumRaum) und dem Kunden bedürfen bei Vertragsschluss der Schriftform. Dies gilt auch für einen Verzicht auf dieses Formerfordernis.

 

2.3 An Abbildungen, Zeichnungen, Visualisierungen, Plänen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns (Sonja Vogt TraumRaum) die Eigentums- und Urheberrechte vor. Auf Verlangen sind uns diese unverzüglich zurückzugeben.

 

2.4 Musterstücke sind, wenn nichts anderes vereinbart ist, innerhalb von einem Monat zurückzugeben. Andernfalls gelten sie als gekauft. Musterstücke in Sonderanfertigung sind zu übernehmen und vom Umtausch ausgeschlossen.

 

2.5 Sonderanfertigungen sind Artikel, die nicht serienmäßig hergestellt werden. Besondere Farbgestaltungen nach Farbmustern gelten ebenfalls als Sonderanfertigung, sofern keine andere schriftliche Regelung getroffen wurde.

 

2.6 Technische Änderungen in Form, Farbe oder Gewicht sowie herstellereigene Weiterentwicklungen und Produktveränderungen bleiben vorbehalten. Ebenso handelsübliche Farb-, Struktur und Maßabweichungen (bei Teppichen Größenabweichungen von 5%), sowie Abweichungen, die in der Natur der verwendeten Materialien (Leder, Marmor, Hölzer, Steine, textile Produkte) liegen und handelsüblich sind. Auch sind technische Beschreibungen und sonstige Angaben in Prospekten, in Unterlagen und aus sonstigen Informationsquellen zunächst unverbindlich.

 

2.7 Sonja Vogt TraumRaum weist darauf hin, dass vorgelegte Holz- und Stoffmuster, Farbkarten u. Ä. lediglich zur annähernden Bestimmung der zu liefernden Ware herangezogen werden können. Änderungen in Farbe, Material und Ausstattung bleiben ausdrücklich vorbehalten. Eigenschaften von Einrichtungsgegenständen gelten nur als vereinbart, wenn dies schriftlich erfolgt ist. Sonja Vogt TraumRaum weist darauf hin, dass insbesondere Echtholz- und Lederprodukte ein erhebliches Farb- und Musterspiel aufweisen, Farb- und Strukturunterschiede können nicht als Beanstandung anerkannt werden.

 

 

3. LIEFERTERMINE, TEILLIEFERUNGEN

 

3.1 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, sind die angegebenen Liefertermine unverbindlich.

 

3.2 Die angegebenen Liefertermine verlängern sich im Falle von Streik, Aussperrung, Betriebsstörung, Lieferverzug unserer Vorlieferanten oder Subunternehmer, höherer Gewalt und von uns nicht zu vertretenden Behinderungen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörung.

 

3.3 Sonja Vogt TraumRaum ist dazu berechtigt, Teilleistungen zu erbringen und diese separat abzurechnen, es sei denn, die Teillieferung ist für den Kunden unzumutbar.

 

3.4 Auslieferungen erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Auf Ihren schriftlichen Wunsch kann eine gesondert zu vergütende Transportversicherung erfolgen. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend.

 

 

4. VERSAND, GEFAHRÜBERGANG

 

4.1 Sofern nicht individuell anderes vereinbart, erfolgt der Versand der Ware auf Kosten des Kunden. Art und Umfang des Versands werden von uns nach Zweckmäßigkeit bestimmt.

 

4.2 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit Auslieferung der Ware an den Versandbeauftragten, spätestens jedoch mit Verlassen unseres Auslieferungslagers auf den Kunden über, auch wenn (Sonja Vogt TraumRaum) mit eigenen Fahrzeugen liefert. Bei Selbstabholung der Ware in unserem Auslieferungslager oder in unseren Ausstellungsräumen geht die Gefahr mit Übergabe der Ware auf den Kunden über. Kunden haften dafür, dass der Transport bis in die Wohnung oder die von ihm bestimmte Anlieferstelle – auch durch Eingänge und Treppenhäuser – mit den üblichen Mitteln eines Möbeltransportes erfolgen kann.

 

4.3 Ist die Ware versandbereit und verzögert sich der Versand oder die Abnahme der Ware aus Gründen, die vom Kunden zu vertreten sind, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung mit dem Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Kunden über. In diesem Fall sind wir berechtigt, vier Wochen nach Anzeige der Versandbereitschaft die Ware auf Kosten des Kunden bei einem Lagerhalter einzulagern oder, falls eine Lagerung bei uns erfolgt, die üblicherweise entstehenden Lagerkosten zu berechnen und die Ware dem Kunden als geliefert in Rechnung zu stellen. Für die Zeit der Einlagerung haftet Sonja Vogt TraumRaum nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Sie tragen die Gefahr des Untergangs der Kaufsache infolge leichter Fahrlässigkeit von Sonja Vogt TraumRaum.

 

 

5. GEFAHRTRAGUNG BEI PROBELIEFERUNG UND MUSTERSTELLUNG

 

Zur Erprobung, Musterstellung oder leihweise gelieferte Ware überlassene Gegenstände an Sie werden auf Ihre Gefahr ausgeliefert und bleiben bei Ihnen auf Ihre Gefahr. Sie haften für unsachgemäße Benutzung, Beschädigung und den zufälligen Untergang.

 

 

6. MONTAGE

 

6.1 Hat Sonja Vogt TraumRaum für Sie die Montage von Einrichtungsgegenständen übernommen, haftet Sonja Vogt TraumRaum nicht für die Geeignetheit des Montageuntergrundes (z. B. Wände oder Decken).

 

6.2 Auch wenn Sonja Vogt TraumRaum nicht verpflichtet ist, die Geeignetheit des Untergrundes für die beabsichtigte Montage zu prüfen, so sind Mitarbeiter doch angewiesen, Ihnen ggfs. Bedenken gegen die Eignung des Untergrundes mitzuteilen. Sie können dann die Montage selbst durchführen lassen oder vom Montageauftrag zurücktreten. Treten Sie zurück, ist Sonja Vogt TraumRaum berechtigt, Ihnen gesondert für den Montageauftrag angefallene Anfahrtskosten und Mitarbeiterstunden zu berechnen.

 

6.3 Mitarbeiter von Sonja Vogt TraumRaum sind nicht befugt, Leistungen zu erbringen, die über den Inhalt des mit Ihnen Vereinbarten hinausgehen. Wenn sie dennoch solche Arbeiten auf Ihr Verlangen hin ausführen, wird hierdurch das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und Sonja Vogt TraumRaum nicht berührt. Sonja Vogt TraumRaum übernimmt in diesem Fall keine Haftung für die Arbeiten.

 

6.4 Sonja Vogt TraumRaum haftet für unmittelbare und Folgeschäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit des Montagepersonals.

 

 

7. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

 

7.1 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Rechnungsendbetrag ohne Abzug sofort zur Zahlung fällig. Wir behalten uns vor, nur gegen Vorauszahlung zu liefern. Sonja Vogt TraumRaum stellt 50 % des Auftragsvolumens bei Vertragsabschluss in Rechnung. Dieser Betrag ist sofort fällig.

 

7.2 Der Kunde kommt durch unsere Mahnung, spätestens jedoch 30 Tage nach Rechnungsdatum, in Verzug. Kommt der Kunde in Verzug, sind wir vorbehaltlich der Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens berechtigt, Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe zu verlangen.

 

7.3 Wir sind berechtigt, die sofortige Zahlung aller aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden offenen, auch noch nicht fälligen oder gestundeten Rechnungen zu fordern, wenn der Kunde schuldhaft wesentliche Vertragspflichten verletzt oder nach Vertragsschluss Umstände bekannt werden, die die Leistungsfähigkeit des Kunden objektiv und ernsthaft in Frage stellen.

 

7.4 Die Geltendmachung von Leistungsverweigerung- oder Zurückbehaltungsrechten ist nur zulässig, wenn diese auf demselben Vertragsverhältnis beruhen und die ihnen zugrunde liegenden Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt bzw. entscheidungsreif sind. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt bzw. entscheidungsreif oder von uns anerkannt sind.

 

7.5 Nimmt der Kunde trotz angemessener Fristsetzung eine Lieferung nicht ab, so sind wir berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe von 25 % der vereinbarten Auftragssumme zu berechnen. Die Vertragsstrafe wird auf einen etwa geltend gemachten Anspruch auf Schadenersatz statt der Leistung angerechnet.

 

 

8. EIGENTUMSVORBEHALT

 

8.1 Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises im Eigentum von Sonja Vogt TraumRaum. Liefert Sonja Vogt TraumRaum an Vollkaufleute, behält sie sich das Eigentum an der gelieferten Ware vor, bis sämtliche, auch künftige oder bedingte Forderungen gegenüber Ihnen erfüllt sind. Wird die gelieferte Ware von einem Kunden, der Kaufmann ist, zurückgenommen, gilt dies nicht als Rücktritt vom Vertrag. Im Falle des Zahlungsverzuges ist Sonja Vogt TraumRaum berechtigt, die Vorbehaltsware sofort zurückzunehmen.

 

8.2 Der Kunde ist verpflichtet, die dem Eigentumsvorbehalt unterliegenden Waren („Vorbehaltsware”) während der Dauer des Eigentumsvorbehalts auf seine Kosten gegen Verlust und Beschädigung zu sichern.

 

8.3 Jede Veräußerung, Verpfändung, Sicherungsübereignung und dergleichen über die Vorbehaltsware durch Sie ist unzulässig. Bei Eingriffen Dritter (z. B. Pfändung) haben Sie dies Sonja Vogt TraumRaum sofort mitzuteilen. Im Falle des Zahlungsverzuges ist Sonja Vogt TraumRaum berechtigt, selbst oder durch Dritte Ihre Räume zu betreten, um die Vorbehaltsware abzuholen.

 

8.4 Eine Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware durch den Kunden erfolgt stets für uns als Hersteller im Sinne von § 950 BGB. Bei Verarbeitung der Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis der Rechnungswerte der Vorbehaltsware zu dem Rechnungswert der anderen verarbeitenden Gegenstände.

 

8.5 Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, sind wir – unbeschadet unserer sonstigen Rechte aus dem Vertrag – berechtigt, nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Frist vom Vertrag zurückzutreten.

 

8.6 Der Kunde räumt uns für den Fall des Rücktritts vom Vertrag das unwiderrufliche Recht ein, seine Privat oder Geschäfts- und Lagerräume zu geschäftsüblichen Zeiten zum Zwecke der Abholung der Vorbehaltsware zu betreten bzw. – soweit erforderlich und möglich – zu befahren.

 

8.7 Für den Fall der Rücknahme der Vorbehaltsware wird dem Kunden der Verkaufserlös abzüglich aller mit dem Verkauf der Vorbehaltsware in Zusammenhang stehen- den Kosten und Aufwendungen – welche wir ohne besonderen Nachweis mit 20% des Verkaufserlöses in Rechnung stellen können, sofern uns nicht die Entstehung eines niedrigeren Schadens nachgewiesen wird – auf seine Gesamtschuld gutgebracht; ein etwaiger Überschuss wird ausbezahlt.

 

 

9. RECHTE DES KUNDEN BEI MÄNGELN

 

9.1 Mängelrügen für offensichtliche Mängel müssen innerhalb von einer Woche nach Auslieferung der Ware eingehend an Sonja Vogt TraumRaum schriftlich mitgeteilt werden. Kaufleute bleiben zur sofortigen Untersuchungs- und Rügepflicht gemäß §§ 377, 378 HGB weiterhin verpflichtet.

 

9.2 Bei anerkannten Mängeln hat Sonja Vogt TraumRaum das Recht zur Beseitigung des Mangels oder zur Lieferung einer mangelfreien Ware; schlägt dies endgültig fehl, können Sie eine Herabsetzung des Preises oder Rücknahme der fehlerhaften Ware gegen Gutschrift verlangen.

 

9.3 Schadensersatzansprüche sind bei leichter Fahrlässigkeit von Sonja Vogt TraumRaum auf die Höhe des Kaufpreises beschränkt.

 

9.4 Beim Kauf von gebrauchten Waren und Ausstellungsstücken sind Mängelansprüche des Kunden ausgeschlossen, sofern wir die Ware nicht ausdrücklich als neuwertig verkaufen.

 

9.5 Die Übernahme einer Garantie für das Vorhandensein einer bestimmten Eigenschaft bedarf unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.

 

9.6 Mängelansprüche verjähren nach den gesetzlichen Fristen.

 

 

10. HAFTUNG

 

10.1 Der Verkäufer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit auch für jede Form der einfachen Fahrlässigkeit.

 

10.2 Im Übrigen haftet der Verkäufer für einfache Fahrlässigkeit nur, sofern wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) verletzt werden, und begrenzt auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden, höchstens jedoch bis zum Gegenwert der schadensauslösenden Ware. Unter Kardinalpflichten sind solche Pflichten zu verstehen, die der Vertrag nach seinem Sinn und Zweck dem Vertragspartner gerade zu gewähren hat oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

 

10.3 Eine Haftung für mittelbare und unvorhersehbare Schäden sowie Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen und Vermögensschäden wegen Ansprüchen Dritter ist im Falle einfacher Fahrlässigkeit – außer bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – ausgeschlossen.

 

10.4 Eine weitergehende Haftung als in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgesehen ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen.

 

10.5 Die Haftungsbeschränkungen bzw. –ausschlüsse gemäß Ziffern 10.2, 10.3 und 10.4 gelten nicht für eine gesetzlich vorgeschriebene verschuldensunabhängige Haftung, insbesondere aus Garantie oder nach dem Produkthaftungsgesetz.

 

10.6 Soweit die Haftung des Verkäufers gemäß Ziffern 10.2, 10.3 und 10.4 ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Organe, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

 

 

11. PLANUNG UND KONZEPTE

 

11.1 Die von Sonja Vogt TraumRaum erstellten Planungen und Konzepte und selbst gefertigte Angebote sind urheberrechtlich geschützt. Die Weiterverwendung darf ausschließlich mit schriftlicher Genehmigung von Sonja Vogt TraumRaum erfolgen, es sei denn, es wurde vorher schriftlich ein Vertrag über kostenpflichtige Planungsleistung erstellt. Bei unbefugtem Gebrauch stellt Sonja Vogt TraumRaum die Planungsleistung nachträglich in Rechnung.

 

11.2 Werden vom Auftraggeber nach Abschluss der Ausführungsplanung oder Freigabe der Pläne Änderungen veranlasst, so werden die Planungsänderungen nach Zeitaufwand zum vereinbarten Stundensatz vergütet.

 

11.3 Die vereinbarten Stundensätze gelten für sämtliche Stundenarbeiten des Auftragnehmers. Reisekosten werden nach Zeitaufwand gem. den vorstehenden Stundensätzen abgerechnet.

 

11.4 Sonja Vogt TraumRaum ist zur Erbringung von Teilleistungen berechtigt.

 

 

12. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

 

12.1 Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die zur Vertragsabwicklung erforderlichen Daten (Bestandsdaten, Lieferdaten) von uns im Einklang mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen auf Datenträgern gespeichert und genutzt werden.

 

12.2 Der Kunde ist nur mit unserer vorherigen Zustimmung berechtigt, seine Rechte aus dem Vertrag abzutreten. Die Zustimmung darf nur aus wichtigem Grund verweigert werden.

 

12.3 Unsere Vertragsbeziehungen mit dem Kunden unterliegen dem deutschen Recht mit Ausnahme des Einheitlichen UN-Kaufrechts.

 

12.4 Für alle Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis sind ausschließlich die Gerichte in München zuständig, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Wir behalten uns jedoch das Recht vor, gegen den Kunden auch an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand in Deutschland gerichtliche Schritte einzuleiten.

 

12.5 Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen oder sollten mehrere der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Gehalt der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt.

Stand: 11.09. 2017

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